Heizkostenzuschuss
Von 01. Oktober 2020 bis 29. Jänner 2021 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von € 120,- im Gemeindeamt beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit 1.9.2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und die keinen Anspruch auf Wohnungsunterstützung haben.
Als Einkommensgrenzen gelten:
Ein-Personen-Haushalte € 1.286,-
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 1.929,-
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 386,-.
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen,
die von der Rezeptgebühr befreit sind.