Verschärfte COVID-Maßnahmen
ab 25.1.2021 ist folgendes zu beachten
Gemäß der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung und der Verschärfung aufgrund der Corona-Mutation bitten wir um folgende Beachtung:
o TERMINVEREINBARUNG bitte unter 03153 8204
o Halten Sie einen Mindestabstand von 2 Metern in den Büroräumen ein. Dasselbe gilt auch für die ASZ.
o Auch das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend!
Konsultieren Sie die Büroräume nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten.
Ihr Gemeindeteam