Heizkostenzuschuss 2021/2022
Der einmalige Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von € 170,- kann noch bis 4. Februar 2022 im Gemeindeamt beantragt werden.
Der/die Antragstellerin muss mindestens seit 01.09.2021 den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. Falls Wohnbeihilfe bezogen wird, besteht kein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Einkommensgrenzen:
Einpersonen-Haushalte:
€ 1.328,- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften
€ 1.992,- und für jedes Familienbeihilfe beziehende Kind im Haushalt € 399,-
Die Einkommensgrenzen gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Pflegegeld, Erhöhte Familienbeihilfe, Pflegeelterngeld und Ruhegeld, Einkommen von 24-Stunden-PflegerInnen, die in der Wohnung leben.
Zur Antragstellung sind mitzubringen:
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen wie Lohnzettel (nicht älter als 6 Monate), Kontoauszug mit Pension, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Taggelder für Präsenz- u. Zivildiener,….. IBAN
Einheitswertbescheide von Landwirten.
NICHT zum Einkommen zählen: